Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, Veranstaltung: Baurecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Prufungsumfang, Pflichtprogramm, Sachbescheidungsinteresse (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 HS 2 BayBO) Hier hat der N seinen Antrag an das Amtsgericht (AG) Wurzburg gerichtet. Die Amtsgerichte ( 23 GVG) sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit ( 12 GVG). Gema 13 GVG sind die ordentlichen Gerichte nicht zustandig, wenn der Verwaltungsrechtsweg eroffnet ist. Dazu musste eine offentlich-rechtliche...
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, Ver...